0 % Einkommensteuer auf alle Auslandseinkünfte – 20 Jahre gesetzlich garantiert bei Steuerresidenz in der Türkei. Wir begleiten dich von der ersten Antragstellung bis zur Ikamet-Karte, vollständig und in 8 Wochen.
▶ Kostenloses Analysegespräch buchenArt. 20/D gilt ausschließlich für natürliche Personen. Wer die 3-Jahres-Regel erfüllt und seinen steuerlichen Wohnsitz in die Türkei verlegt, profitiert 20 Jahre lang von 0 % Steuer auf alle ausländischen Einkünfte.
Alles aus einer Hand: Beratung & Eignungsprüfung, Adress-Service, Ikamet-Prozess, Aktivierung der steuerlichen Ansässigkeit (Art. 20/D), Bankkonto-Eröffnung und Abmeldung im Heimatland.
Eignungsprüfung, Steuernummer per Vollmacht beantragen, Adress-Service startet — remote, ohne Einreise.
UETS-Code (PTT), Krankenversicherung, türkische SIM-Karte, Dokumente aufbereiten.
Online-Antrag stellen, Termin beim Migrationsamt sichern, Gebühren einzahlen.
Einreise nur zur Abholung der Ikamet-Karte, Wohnsitz-Anmeldung, Art. 20/D aktivieren, Bankkonto eröffnen.
Natürliche Personen, die in der Türkei steuerlich ansässig werden und in den letzten 3 Kalenderjahren weder Wohnsitz noch Steuerpflicht in der Türkei hatten, sind 20 Jahre von der Einkommensteuer auf alle außertürkischen Einkünfte befreit.
Zusätzlich: nur 1 % Erbschaftsteuer während der Befreiungsperiode (Gesetz 7338, Art. 2).
Trag dich ein und erhalte sofort die Checkliste „In 8 Wochen zur türkischen Steuerresidenz" (Gesetz 7582) – plus deine persönliche Ersteinschätzung.