Gesetz Nr. 7582 · Art. 20/D · in Kraft seit 4. Juni 2026

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0 % Einkommensteuer auf alle Auslandseinkünfte – 20 Jahre gesetzlich garantiert bei Steuerresidenz in der Türkei. Wir begleiten dich von der ersten Antragstellung bis zur Ikamet-Karte, vollständig und in 8 Wochen.

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20 Jahre Garantie
Kein Mindestaufenthalt
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UNSERE
ZIELGRUPPEN

6 Profile, ein Gesetz

Art. 20/D gilt ausschließlich für natürliche Personen. Wer die 3-Jahres-Regel erfüllt und seinen steuerlichen Wohnsitz in die Türkei verlegt, profitiert 20 Jahre lang von 0 % Steuer auf alle ausländischen Einkünfte.

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20 Jahre 0 % Steuer auf
Auslandseinkünfte — gesetzlich
garantiert, auch nach Regierungswechsel.
— Art. 20/D, Einkommensteuergesetz Nr. 193 (Gesetz 7582)
Steuerfrei in 8 Wochen

FREEDOM PAKET
OPTION A: PASSIVE RESIDENZ

Alles aus einer Hand: Beratung & Eignungsprüfung, Adress-Service, Ikamet-Prozess, Aktivierung der steuerlichen Ansässigkeit (Art. 20/D), Bankkonto-Eröffnung und Abmeldung im Heimatland.

Gesetz Nr. 7582 — verabschiedet 21. Mai 2026, veröffentlicht im Amtsblatt (Resmî Gazete) am 4. Juni 2026. Art. 20/D gilt rückwirkend für alle, die ab 1. Januar 2026 türkischer Steuerresident werden.
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Ihr Fahrplan — 8 Wochen

  • 1–2

    Erstberatung & Vorbereitung

    Eignungsprüfung, Steuernummer per Vollmacht beantragen, Adress-Service startet — remote, ohne Einreise.

  • 2–3

    Dokumente & Registrierung

    UETS-Code (PTT), Krankenversicherung, türkische SIM-Karte, Dokumente aufbereiten.

  • 3–4

    e-Ikamet-Antrag

    Online-Antrag stellen, Termin beim Migrationsamt sichern, Gebühren einzahlen.

  • 6–10

    Einreise & Steuerresidenz aktivieren

    Einreise nur zur Abholung der Ikamet-Karte, Wohnsitz-Anmeldung, Art. 20/D aktivieren, Bankkonto eröffnen.

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  • SFI8W Service Fee5.998 €
  • Aufenthaltserlaubnis 1 Jahr (Ikamet)inkl.
  • Wohnsitzanmeldung (Ikamet İzni)inkl.
  • Steuerliche Registrierung Finanzamt (Vergi Dairesi)inkl.
  • Dokumentation & Zertifizierung der 3-Jahres-Regelinkl.
  • Gesetzliche Krankenversicherung Anmeldung (SSK)inkl.
  • Dokumentenübersetzungen (Notar)inkl.
  • UETS (Zugang zum E-Government-Portal)inkl.
  • Antrag auf Einkommensteuerbefreiung nach Art. 20/D GVKinkl.
  • Steueransässigkeitszertifikat (Mukimlik Belgesi)inkl.
  • Bankkontoeröffnunginkl.
  • Abmeldung aus Deutschland (Finanzamt, Rathaus etc.)inkl.
  • Behördengänge durch unseren lokalen Agenteninkl.
  • Behördengebühreninkl.
Jährlich · ab Jahr 2
1.998 €
Gesamtpreis pro Jahr
  • Ikamet-Verlängerungca. 599 €
  • Adress-Service (Wohnung)1.399 €
Monatlich · laufend
36 €
pro Monat
  • Krankenversicherungca. 36 €
Krankenversicherung wird monatlich separat abgerechnet und ist nicht in der Jahrespauschale enthalten.
Rechtsgrundlage & Vergleich

Türkei im internationalen Vergleich

GESETZ NR. 7582
ART. 20/D

Natürliche Personen, die in der Türkei steuerlich ansässig werden und in den letzten 3 Kalenderjahren weder Wohnsitz noch Steuerpflicht in der Türkei hatten, sind 20 Jahre von der Einkommensteuer auf alle außertürkischen Einkünfte befreit.

Zusätzlich: nur 1 % Erbschaftsteuer während der Befreiungsperiode (Gesetz 7338, Art. 2).

Verabschiedet 21.05.2026 · Amtsblatt 04.06.2026 · Quelle: Resmî Gazete Nr. 33270
Türkei (neu)
Einkommensteuer0% (20 J.)
Körperschaftsteuer9% (Export)
Erbschaftsteuer1%
Einzigartiges Gesamtpaket aus Einkommens-, Körperschaft- und Erbschaftsteuer-Vorteilen.
Dubai / VAE
Einkommensteuer0%
Körperschaftsteuer9%
Erbschaftsteuer0%
Nur Stadtstaat, kein industrieller Hub, hohe Lebenshaltungskosten.
Portugal (NHR)
Einkommensteuer10%
Körperschaftsteuer21%
Erbschaftsteuer0–10%
NHR-Regime nur 10 Jahre statt 20 Jahre.
Schweiz
Einkommensteuer11–40%
Körperschaftsteuer8–21%
Erbschaftsteuer0–50%
Hohe Einstiegshürden, kantonsabhängig.
UK
Einkommensteuer20–45%
Körperschaftsteuer25%
Erbschaftsteuer40%
Hochsteuerland ohne vergleichbares Regime.
Gesetz Nr. 7582 · Art. 20/D

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Unverbindliche Information auf Basis von Gesetz Nr. 7582 (Art. 20/D Einkommensteuergesetz Nr. 193), veröffentlicht im türkischen Amtsblatt am 4. Juni 2026. Keine Steuerberatung im Einzelfall — bitte individuelle Prüfung durch einen Steuerberater vor Wohnsitzverlagerung.